Wohnungsgenossenschaft Grossbreitenbach
Samstag, 25. März 2023
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Genossenschaft
 

Genossenschaft

Selbstbestimmtes, genossenschaftliches Wohnen ist neben dem Wohnen zur Miete und dem Wohneigentum die dritte tragende Säule der Wohnungswirtschaft, die sich in der Vergangenheit als organisierte Selbsthilfe bewährt hat. Privates Kapital aus Mitgliedereinlagen bilden die Grundlage für die Eigenkapitalbasis der Genossenschaften und wird zwischen Wohneigentum und Miete für gemeinschaftliche Projekte und entgegen reiner Privatvermietung nicht zur Gewinnerzielung einzelner eingesetzt.

Genossenschaften existieren seit Ende des 19. Jahrhunderts.
In der Bundesrepublik bestehen ca. 2.000 Wohnungsgenossenschaften mit insgesamt ca. 2,1 Mio Wohnungen, das sind etwa 10% aller Mietwohnungen in der Bundesrepublik.
Genossenschaftliche Prinzipien:

  • Identitätsprinzip
  • Selbsthilfe
  • Selbstverwaltung
  • Selbstverantwortung

Das macht Wohnen in unserer Genossenschaft so attraktiv:

Mitglieder sind einerseits Kapitalgeber und andererseits Kunden des Unternehmens - im Gegensatz zu Mietern sind Genossenschaftsmitglieder wirtschaftliche Miteigentümer des genossenschaftlichen Gemeinschaftseigentums und erfahren aus dem genossenschaftlichen Förderprinzip Mietsicherheit und ein Dauernutzungsrecht, welches nur an die Einhaltung der Bedingungen des Nutzungsvertrages gebunden ist.
Mitbestimmung und Mitverantwortung erhöhen die Identifikation der Mitglieder mit ihrem genutzten Wohnraum und somit der Wohnqualität bei Stabilisierung sozialer Aspekte.
Vermögen kann über einen längeren Zeitraum akkumuliert werden, der bewirtschaftete Grund und Boden unterliegt keinen spekulationsbedingten Preissteigerungen.
Nach Feststellung des Jahresabschlusses in der Mitgliederversammlung können die Mitglieder über den Mitteleinsatz mitentscheiden, wie z.B. über die Verwendung von Überschüssen als Rücklagen für Modernisierungsmaßnahmen und nicht zuletzt für Dividenden, die bei uns seit 1999 regelmäßig ausgeschüttet werden konnte, d.h. die eingezahlten Genossenschaftsanteile werden jährlich mit 4% verzinst und an die Mitglieder ausgezahlt.
Auf Basis des novellierten Genossenschaftsgesetz vom August 2006 wurde auch unsere Satzung dementsprechend überarbeitet und so wurde z.B. in der Mitgliederversammlung 2007 beschlossen, daß zusätzliche Anteile erworben werden können, die ebenfalls verzinst werden, genauso ist es möglich, zusätzliche Anteile auf andere Mitglieder zu übertragen.

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