... sind lt. § 556 BGB
"... die Kosten, die ... durch ... den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen ..."
Dazu gehören u.a.
- Grundsteuer
- Sach- und Haftpflichtversicherungen
- Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung
- Müllentsorgung
- Straßenreinigung, Grundstückspflege, Winterdienst
- Hausreinigung
- Schornsteinüberprüfung, -reinigung
- Beleuchtung der Gemeinschaftsräume, Hauslicht
- Kosten Gemeinschaftsantenne
- Wartung von
- Heizung
- Elektro- und Gasanschlüsse, Gasherde
- Fenster, Türen
(In den letzten Jahren hat die Genossenschaft die Kosten für Wartung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung nicht umgelegt !)
Wir möchten unsere Mitglieder darauf hinweisen, daß entsprechend § 35a EStG haushaltsnahe und handwerksnahe Dienstleistungen (ohne Materialkosten) geltend gemacht werden können.
Dazu gehören z.B. Straßenreinigung, Grundstückspflege, Winterdienst, Hausreinigung als haushaltsnahe, Schornsteinüberprüfung und –reinigung, Wartungsarbeiten (wie oben genannt) als handwerksnahe Dienstleistungen.
Höchstbeträge für die Geltendmachung von Aufwendungen betragen jeweils 600,00 € (max. 20%) für haushaltsnahe und handwerksnahe Dienstleistungen.